Leistungen
Immobilienvermögensberatung
- Kundenberatung, Informationsbeschaffung und Voruntersuchungen
- Vertretung des Immobiliennutzers, Eigentümers oder Investors
- Fachkompetent und sachkundig, termingerecht und ergebnisorientiert
- Persönlich und bei Bedarf mit Partnerstatus
Bewertung von Immobilienvermögen
- Zeitgemäß und unparteiisch im Interesse des Kunden
- Zuverlässiger und fundierter Marktwert des Immobilienvermögens
- Für Kauf und Verkauf, Finanzierung und Investition, Buchhaltung und Besteuerung
- Durch die Bewertung zahlt der Kunde nicht zu viel und vermeidet Fehlbewertungen
- Bewertung und Kalkulation basieren auf persönlicher Fachkompetenz und Bewertungsrichtlinien
- AKA- oder KHK-Gutachten gemäß Fondsrecht oder aus anderen Gründen
Stadt- und Landgebietsentwicklung
- Wertorientiert und fachkundig gemäß den Zielen des Auftraggebers
- Bewertung der Flächennutzung sowie Erwerb durch Kauf oder Miete
- Entwicklung des Gebiets durch Bebauungsplanung oder Generalplanung
- Synergien im Umfeld
Entwicklung von Immobilie und Nutzung
- Vergleich von Optionen und Erstellung von Szenarien
- Berechnung, Analyse und Optimierung der Rentabilität
- Allgemeine Behördenkommunikation und Projektkostenrechnung
- Synergien im Nachbarschaftsumfeld
- Projektkoordination
Bauherrschaft von Immobilien oder Immobilienteilen
- Technische und wirtschaftliche Umsetzung gemäß Vorschriften und Richtlinien
- Berechnung, Analyse und Optimierung der Wirtschaftlichkeit
- Kommunikation mit Genehmigungsbehörden und Kostenkalkulation
- Synergien zwischen Nutzern und Nutzung
- Projektkoordinationa
Wirtschaftliche Kennzahlen der Immobilie
- Beziehung des Geschäfts zur Immobilie
- Vorteile von Eigentum und Vermietung
- Verträge, Finanzierung und Transaktionen
- Geschäftsentwicklung
Nutzungsparameter der Immobilie
- Ist-Zustand und Abweichungen vom Durchschnitt
- Überprüfung der Wartungsverträge
- Fernsteuerung und Verwaltung der Immobilie
- Potenzialanalyse der Nutzbarkeit
Verantwortung für Immobilie und Nutzung
- Energie, Emissionen und Kreislaufwirtschaft
- Vielfalt und Gleichstellung
- Zertifizierungen und andere Klassifizierungen
- Vertragsinhalte und Vorgehensweise
Zukunft von Immobilie und Nutzung
- Experimentelles Denken
- Immobiliendaten, Technologien, Künstliche Intelligenz
- Portfoliomanagement von Immobilien
- Neue und überraschende Strategien
Ich bin ein vom Zentralverband der finnischen Handelskammern (Keskuskauppakamari) zugelassener
Autorisierter Immobilienbewerter (AKA, KHK).
Ich verfüge über eine Generalzulassung und kann Bewertungen von Grundstücken, Wohnimmobilien,
Gewerbe- und sonstigen Objekten sowie Spezialimmobilien durchführen. Ein AKA-Gutachten wird bestellt, wenn eine unparteiische und fachkundige Bewertung benötigt wird, beispielsweise bei komplexeren Immobilienkäufen, Beleihungsbewertungen, Jahresabschlüssen, Vermietungen, Erbschaftsangelegenheiten oder Streitfällen.
Als AKA-Bewerter bestimme ich auf Grundlage des Auftrags und einer Besichtigung den Wert der Immobilie und erstelle ein schriftliches Gutachten. Für das Gutachten analysiere ich umfassend wertbeeinflussende Faktoren wie Bebauungspläne, Nutzungszweck, tatsächlich erfolgte Vergleichstransaktionen in der Umgebung, Neubaukosten und Renditeanforderungen von Investoren.
Ein AKA-Bewerter muss über eine für Bewertungsaufgaben geeignete Ausbildung und jahrelange Berufserfahrung verfügen. Die Qualifikation wird durch das Bestehen der anspruchsvollen AKA Prüfung nachgewiesen. Der AKA-Bewerter verpflichtet sich zur Einhaltung der Regeln, Richtlinien und Vorgaben des Immobilienbewertungsausschusses, der guten Immobilienbewertungspraxis sowie internationaler Bewertungsstandards. Die Autorisierung garantiert fachliche Kompetenz und Qualität der Gutachten.
Die Tätigkeit des vom Zentralverband der Handelskammern zugelassenen KHK-Immobilienbewerters
basiert auf gesetzlicher Grundlage. Im Gesetz über Immobilienfonds, Wertpapiermärkte, Investmentfonds und Pfandbriefbanken ist festgelegt, wann zwingend ein KHK-Gutachter zu verwenden ist oder ein alternativer Vorgang begründet werden muss.
Der Immobilienbewertungsausschuss des Zentralverbands der Handelskammern ist für die Autorisierung und Überwachung der AKA/KHK-Gutachter zuständig. Der Preis für eine Immobilienbewertung richtet sich nach der Art, Komplexität und Umfang der Bewertung des Objekts.